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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Herausforderung an die Unternehmen

Ruchika Mandru-Meyer und Jochen Ball
„Suits & Sneakers“ ist der Deininger Podcast für Entscheiderinnen und Entscheider. Wir sprechen mit Führungspersönlichkeiten über Themen wie neue Arbeitswelten, Digitalisierung, die Veränderung von Führung und ihre Erfahrungen im Aufbau und bei der Steuerung von Unternehmen.
13.12.2024
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Im März 2018 stellte die EU ihre Strategie vor, um ein Finanzsystem zu schaffen, das den Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung fördert. Angesichts der immer deutlicheren Auswirkungen des Klimawandels und der zunehmenden Knappheit an Ressourcen ist es von entscheidender Bedeutung, jetzt Veränderungen hin zu mehr Nachhaltigkeit zu vollziehen.

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar und es ist von höchster Dringlichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um irreversible Schäden auf unserem Planeten zu verhindern. An dieser Stelle setzt der Europäische Green Deal an. Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der obersten Prioritäten der EU. Der EU Green Deal, zusammen mit dem Konzept einer nachhaltigen (Wirtschafts-) Entwicklung und seinen Steuerungsinstrumenten, dient als Fahrplan für einen Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Bis 2050 soll das Wirtschaftswachstum nicht mehr mit der Ressourcennutzung verknüpft sein und Netto-Treibhausgasemissionen sollen der Vergangenheit angehören. Ziel des „Green Deals“ ist es, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr zu verursachen. Er verfolgt einen integrativen Ansatz, der Klima- und Umweltschutz, den Erhalt der Biodiversität, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander kombiniert und in Einklang bringt.

Mit dem EU Green Deal soll die EU
  • zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden,
  • in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden
  • und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

Ein zentraler Bestandteil ist ein Fahrplan, der den Finanzsektor in die Lage versetzen soll, eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern, die sowohl wirtschaftliche als auch ökologische - und sozialpolitische Ziele verfolgt (ESG – environmental, social, governance; zu Deutsch Umwelt, Soziales, Unternehmensführung).

Maßnahmen des Fahrplans sind
  • Einführung einer einheitlichen EU-Klassifikation (Taxonomie) für Nachhaltigkeit
  • die Schaffung eines EU-Kennzeichens für "grüne" Finanzprodukte
  • größere Transparenz von nichtfinanziellen Informationen in der Berichterstattung der Unternehmen.

Bislang regelte die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen zur Nachhaltigkeit. Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2023 wird der Kreis der Unternehmen, die davon betroffen sind, erheblich vergrößert. Seit 2017 sind in Deutschland rund 500 große kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der NFRD (2014/95/EU) verpflichtet. Grundlage hierfür bildet die CSR-Richtlinie, welche vorschreibt, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen müssen, die Auswirkungen auf die Geschäftslage haben. Mit der Verabschiedung der CSRD durch das Europäische Parlament im November 2022 wird nicht nur der inhaltliche Rahmen für die Berichterstattung verändert, sondern auch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitert. Die CSRD ersetzt die bisherige NFRD und dient künftig als Leitlinie für das Nachhaltigkeitsberichtswesen in Europa.

Mit der Einführung der CSRD erhöht sich die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von bisher 500 auf rund 15.000 Unternehmen. Diese haben zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen und diesen durch einen externen Prüfer prüfen zu lassen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Für das Geschäftsjahr 2024 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter der NFRD einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben im Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD-Richtlinie aufstellen. Ab dem 1. Januar 2025 sind auch haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Gesellschaften und Konzerne, die als „groß“ gemäß den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches (§§ 267ff. HGB) gelten, von der Berichterstattungspflicht nach der CSRD betroffen. Ebenso müssen Unternehmen, die einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufstellen, die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten erfüllen, auch wenn sie die Größenklassen der §§ 267ff. HGB nicht erreichen, aber aufgrund ihrer Satzung oder des Gesellschaftsvertrags den besonderen Bilanzierungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften unterliegen. Diese Unternehmen müssen im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD für das Geschäftsjahr 2025 innerhalb ihres Lageberichts erstellen, diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen und veröffentlichen. Kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierten Unternehmen (KMU´s) müssen der Reglung ein Jahr später folgen aber für diese besteht zunächst eine Opt-Out-Möglichkeit. Die Opt-Out-Möglichkeit bedeutet, dass diese KMU´s unter bestimmten Bedingungen von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zunächst befreit sind.

In einer Zeitlinie betrachtet trifft die Berichtspflicht die Unternehmen in den folgenden Zeiträumen:

1 Januar 2024: Für Unternehmen, die bereits gemäß NFRD berichten (Berichterstattung im Jahr 2025 auf der Grundlage der Daten von 2024)

Januar 2025: alle großen Kapital- und gleichgestellte Personengesellschaften sowie zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen und

Januar 2026: alle kapitalmarktorientierten Unternehmen bis auf die Kleinstkapital-gesellschaften unter 250 Mitarbeitenden.

Zum aktuellen Zeitpunkt fehlt noch die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht. Diese war eigentlich bis zum 6. Juli 2024 vom deutschen Gesetzgeber umzusetzen. Der ursprüngliche Referentenentwurf liegt inzwischen als Regierungsentwurf vor. Am 16. Oktober 2024 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Zu diesem Entwurf wurden zahlreiche Stellungnahmen von Experten, darunter vom IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und Umweltexperten, abgegeben. Aufgrund des Koalitionsbruchs wird jedoch nicht mehr erwartet, dass das Gesetz noch bis Ende des Jahres umgesetzt wird.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Zukunft weiter zunehmen. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind künftig verpflichtet, finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen in ihrem Lagebericht darzustellen. Dies muss unter Anwendung der delegierten Rechtsakte für die EU-weiten Berichtsstandards, den sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erfolgen. Diese Standards legen den Umfang sowie weitreichende und detaillierte Offenlegungsanforderungen in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) fest.

Ein zentraler Bestandteil der ESRS ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, welches Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten (Impact Materiality (Inside-Out-Perspektive)), als auch über die finanziellen Risiken, die sich aus ESG-Faktoren ergeben (Financial Materiality (Outside-In-Perspektive)). Das Ziel der ESRS ist es, durch das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Nachhaltigkeitsbericht Informationen bereitzustellen, die sowohl verständlich und relevant als auch überprüfbar und vergleichbar sind. Dadurch entsteht eine umfassende Sammlung von Daten, die sowohl den Einfluss des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die potenziellen finanziellen Auswirkungen von ESG-Faktoren aufzeigen.

Die ESRS umfassen insgesamt 12 Berichtsstandards, die unter anderem folgende Aspekte abdecken:

  • 5 Umweltstandards (ESRS E) zu den Themen Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • 4 Sozialstandards (ESRS S) zu den Themen eigener Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer
  • 1 Governance-Standard (ESRS G) zum Thema Unternehmenspolitik  
  • 2 übergreifende Standards der ESRS 1 zu den allgemeinen Anforderungen und ESRS 2 zu den Allgemeinen Angaben zur Organisation, zur Nachhaltigkeitsstrategie, Governance und Wesentlichkeitsanalyse

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD und der ESRS müssen Unternehmen eine Vielzahl von Datenpunkten ermitteln und offenlegen. Die ESRS umfassen detaillierte Offenlegungsanforderungen und beinhalten ca. 1400 Datenpunkte. Die genaue Anzahl der Datenpunkte hängt von den jeweiligen Berichtsstandards ab, da verschiedene Bereiche der Nachhaltigkeit (ESG) betroffen sind. Die CSRD und ESRS verlangen von den Unternehmen eine gründliche Erhebung und Berichterstattung einer breiten Palette an Datenpunkten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie geeignete Datenmanagement- und Reporting-Systeme haben, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Außerdem sind Unternehmen im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung über die EU-Taxonomie zu informieren und die folgenden drei Kennzahlen offenzulegen, die mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung stehen.

  • Investitionsausgaben (CAPEX)
  • Betriebsausgaben (OPEX) sowie
  • Umsatzerlöse

Die EU-Taxonomie stellt ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige und wirtschaftliche Aktivitäten auf EU-Ebene dar. Der Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie verpflichtet sind, ist an die CSRD gebunden. Als Teil des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen verfolgt die Taxonomie das Ziel, dass Unternehmen ihre Kapitalströme in Richtung „nachhaltiger und integrativer“ Investitionen lenken und ihre Finanz- und Wirtschaftstätigkeiten transparenter sowie langfristiger ausrichten.

Unternehmen müssen ihre Wirtschaftsaktivitäten anhand fest definierter Kriterien nach den Delegierten Rechtsakten in nachhaltige Aktivitäten unterteilen. Dabei geht die Taxonomiekonformität über die Taxonomiefähigkeit hinaus. Taxonomiefähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer wirtschaftlichen Aktivität, grundsätzlich die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten zu erfüllen. Taxonomiekonformität bedeutet, dass eine wirtschaftliche Aktivität den Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten entspricht. Diese Taxonomie legt fest, welche Aktivitäten als umweltfreundlich und nachhaltig gelten, indem sie einen positiven Beitrag zu Umweltzielen leisten, keinen erheblichen Schaden an anderen Zielen verursachen und soziale Mindeststandards einhalten.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie den Anteil ihrer „nachhaltigen“ Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) in der Realwirtschaft offenlegen müssen.

Bisher wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung separat von der finanziellen Berichterstattung in einem eigenständigen Bericht auf den Webseiten der Unternehmen veröffentlicht. Künftig soll eine einheitliche Berichterstattung erfolgen: Die CSRD schreibt vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts integriert und in einem standardisierten elektronischen Format gemäß der ESEF-Verordnung offengelegt wird. Darüber hinaus sieht die CSRD eine verpflichtende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer vor, die zunächst mit begrenzter Prüfsicherheit durchgeführt werden soll.

Herausforderung für die Unternehmen

Der Druck auf Unternehmen, ESG-Anforderungen zu erfüllen, nimmt stetig zu. Regulatorische Vorgaben wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie wachsende Erwartungen seitens Investoren, Kunden und der Gesellschaft machen es unumgänglich, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung fest in die Geschäftsstrategien zu integrieren. Doch während viele Unternehmen mit der Umsetzung von ESG-Strategien ringen, übersehen sie eine entscheidende Chance: die frühzeitige Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die den Wandel aktiv gestalten und vorantreiben können.

Die umfangreiche Berichtspflicht zwingt Unternehmen dazu, ihre bestehenden Prozesse und Strukturen neu auszurichten. In vielen Fällen könnte es sogar notwendig sein, diese vollständig zu entwickeln und zu implementieren. Um die erforderlichen Berichtsinhalte zu ermitteln, müssen Due-Diligence-Prozesse entweder neu durchgeführt oder bestehende Prozesse angepasst werden, da die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich von diesen abhängen. In der CSRD sind diese Verfahren als angewandte Methoden definiert, um die wesentlichen tatsächlichen und potenziellen nachteiligen Auswirkungen zu identifizieren, zu überwachen, zu verhindern, zu mildern, wiedergutzumachen oder zu beseitigen und den Umgang des Unternehmens mit diesen Auswirkungen festzulegen.

Dies erfordert eine detaillierte Personal- und Ressourcenplanung. Die Umsetzung im geforderten Umfang mit dem derzeit verfügbaren Personalbestand stellt für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Mitarbeiter in Abteilungen wie z.B. dem Finanzwesen, Controlling, Personalwesen oder auch in der Geschäftsführung sind bereits mit zahlreichen Aufgaben betraut. Für Unternehmen, die bislang nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren, könnte dies zudem neue Mitarbeiterprofile erforderlich machen. Infolgedessen entsteht die Herausforderung, dass entweder nicht genügend Personal zur Verfügung steht oder es an Fachwissen und Experten fehlt, um die Umsetzung erfolgreich zu gewährleisten.

Die neuen Anforderungen erfordern Menschen, die unternehmerischen Mut, Verantwortungsbewusstsein und vor allem Weitblick mitbringen. In diesem Kontext wird die Rolle des/der Nachhaltigkeitsmanagers/-in zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese Position umfasst nicht nur die Erstellung von Lageberichten, die eine Rückschau und einen Ausblick auf das Unternehmen ermöglichen, sondern auch die Verantwortung, als Motor der Organisationsentwicklung während der Transformationsphase zu wirken.

Nachhaltigkeit ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist ein wirtschaftlicher Imperativ. Unternehmen, die in der ESG-Berichterstattung und -Umsetzung erfolgreich sein wollen, benötigen Experten mit interdisziplinären Kompetenzen. Diese müssen nicht nur Nachhaltigkeitskennzahlen erheben und analysieren können, sondern auch über regulatorisches Wissen, strategische Fähigkeiten und Change-Management-Kompetenzen verfügen. Kurz gesagt: ESG erfordert die Zusammenarbeit von Fachkräften aus den Bereichen Umweltwissenschaften, Finanzwesen, Kommunikation und Technologie.

Trotzdem wird der Aufbau entsprechender Teams vielerorts verschlafen. Entweder wird das Thema delegiert – oft an überlastete Compliance-Abteilungen – oder es fehlt der strategische Fokus, um rechtzeitig in die Entwicklung und Gewinnung von ESG-Talenten zu investieren.

Die Nachfrage nach ESG-Experten steigt rapide, das Angebot an qualifizierten Fachkräften jedoch bleibt begrenzt. Viele Unternehmen unterschätzen, wie schwierig es ist, Talente mit spezifischem Fachwissen und einem Verständnis für Nachhaltigkeitsberichterstattung, Supply-Chain-Management oder CO₂-Bilanzierung zu gewinnen. Studien zeigen, dass ESG-Fachkräfte mittlerweile zu den am härtesten umkämpften Profilen auf dem Arbeitsmarkt gehören. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, laufen Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Sie werden mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Mitarbeitenden konfrontiert sein, wenn die regulatorischen Anforderungen verschärft und die Berichtspflichten umfangreicher werden. Dies könnte nicht nur finanzielle Strafen nach sich ziehen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden verursachen.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, zu handeln

Unternehmen, die proaktiv ESG-Talente rekrutieren, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber mit Zukunftsvision. Dies zieht nicht nur qualifizierte Fachkräfte an, sondern stärkt auch die Marke des Unternehmens. ESG ist ein komplexes Gebiet, das kontinuierliches Lernen und praktische Erfahrung erfordert. Je früher Unternehmen geeignete Mitarbeitende einstellen, desto schneller können diese das notwendige Know-how aufbauen und die Organisation nachhaltig transformieren. Alle Geschäftsbereiche, von der Produktentwicklung bis zum Risikomanagement, sind von ESG betroffen. Ein engagiertes ESG-Team kann dazu beitragen, Nachhaltigkeit in die gesamte Wertschöpfungskette zu integrieren.

Viele Unternehmen befinden sich derzeit im "Reaktionsmodus". Sie agieren erst dann, wenn externe Vorgaben oder Druck von Investoren und Konsumenten sie dazu zwingen. Diese Haltung ist riskant, denn die ESG-Transformation erfordert Zeit, sorgfältige Planung und die kompetente Fachkräfte. Wer jetzt nicht handelt, setzt seine zukünftige Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel.

Investieren in Köpfe, nicht nur in Konzepte

Unternehmen, die ESG (Environmental, Social, Governance) als strategische Priorität erkennen, sollten jetzt aktiv werden, um sich die besten Talente zu sichern. Die Transformation hin zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaft ist sowohl eine Herausforderung als auch eine große Chance. Dafür braucht es nicht nur klare Ziele und Pläne, sondern vor allem die richtigen Fachkräfte, die diese Vision Realität werden lassen. Der Wettbewerb um ESG-Talente hat längst begonnen – wer zögert, riskiert, langfristig den Anschluss zu verlieren.

Die Bedeutung des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen wächst kontinuierlich. Dabei gewinnt die Einstellung von spezialisierten Fachkräften immer mehr an Relevanz, insbesondere aufgrund steigender regulatorischer Anforderungen. Gesetze wie die CSRD verpflichten Unternehmen, umfassende und überprüfbare Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichte gehen über Umweltaspekte wie CO₂-Emissionen hinaus und umfassen auch soziale Themen sowie Governance-Fragen im Rahmen der ESG-Kriterien. Um diese komplexen Anforderungen rechtssicher zu erfüllen, sind Experten im Bereich Nachhaltigkeit unverzichtbar.

Nachhaltigkeit ist jedoch mehr als nur ein regulatorisches Thema. Sie durchdringt sämtliche Bereiche eines Unternehmens – von der Produktion über die Lieferkette bis hin zur Unternehmenskultur. Eine nachhaltige Unternehmensstrategie erfordert daher spezifisches Fachwissen in Bereichen wie Umweltmanagement, sozialer Verantwortung und Governance. Expertinnen und Experten helfen dabei, nachhaltige Praktiken nicht nur in die operativen Prozesse zu integrieren, sondern sie auch in die langfristige Unternehmensstrategie einzubetten. Dies geht über die reine Einhaltung von Vorschriften hinaus und unterstützt Unternehmen dabei, nachhaltigen Erfolg zu sichern.

Darüber hinaus fördert ein strategisches Nachhaltigkeitsmanagement Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die gezielt nachhaltige Geschäftsmodelle und umweltfreundliche Lösungen entwickeln, können sich Wettbewerbsvorteile verschaffen und ihre Marktposition stärken. Hierbei spielen Fachkräfte eine Schlüsselrolle, da sie das notwendige Wissen mitbringen, um Innovationen voranzutreiben, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Gleichzeitig gewinnt die Reputation von Unternehmen, die sich klar zur Nachhaltigkeit bekennen. Verbraucher, Investoren und andere Stakeholder achten zunehmend auf Transparenz und nachhaltiges Handeln. Eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen in die Marke und verbessert die Außenwahrnehmung des Unternehmens.

Ein weiterer entscheidender Aspekt ist das Risikomanagement. Die Herausforderungen durch Umweltveränderungen, soziale Ungleichgewichte oder Probleme in der Unternehmensführung können erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Risiken bergen. Fachkräfte im Nachhaltigkeitsmanagement helfen, solche Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Sie tragen dazu bei, die Resilienz des Unternehmens zu erhöhen und es auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Gleichzeitig erleichtert eine starke ESG-Performance den Zugang zu Kapital. Investoren und Finanzinstitute legen zunehmend Wert auf nachhaltige Unternehmensführung, und die Einstellung von Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten signalisiert Verantwortungsbewusstsein und Zukunftsorientierung.

Letztlich ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Sie stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur kurzfristig profitabel bleiben, sondern auch langfristig in einer nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft bestehen können. Die Einführung von Nachhaltigkeitsberichterstattung und -management bietet daher nicht nur eine Antwort auf gesetzliche Anforderungen, sondern eröffnet auch Chancen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und eine stärkere Positionierung am Markt. Unternehmen, die frühzeitig in qualifizierte Fachkräfte investieren, sichern sich klare Vorteile in einem zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld.

Fazit

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung. Die Erweiterung der Berichtspflichten und die Integration detaillierter Nachhaltigkeitsdaten in die Geschäftsberichte stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, eröffnet jedoch auch erhebliche Chancen.

Auf der einen Seite zwingt die CSRD Unternehmen dazu, ihre Prozesse, Strukturen und Datenmanagementsysteme zu überdenken und anzupassen. Die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben, insbesondere der European Sustainability Reporting Standards, erfordert nicht nur erhebliche Investitionen in Technologie, sondern auch in Personal. Der Fachkräftemangel im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement ist eine der größten Hürden, da es zunehmend schwierig wird, qualifizierte ESG-Experten zu gewinnen, die die komplexen Anforderungen erfüllen können.

Auf der anderen Seite bietet die CSRD die Möglichkeit, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie zu verankern. Unternehmen, die frühzeitig die Weichen stellen, können Wettbewerbsvorteile realisieren, Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen und die eigene Resilienz in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft stärken. Langfristig kann die CSRD so als Katalysator für Innovationen, nachhaltige Geschäftsmodelle und zukunftsfähiges Wirtschaften dienen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist keine lästige Pflicht, sondern eine strategische Chance. Unternehmen, die proaktiv handeln, in Expertise investieren und Nachhaltigkeit ganzheitlich in ihre Organisation integrieren, positionieren sich zukunftssicher und wettbewerbsfähig. Der Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit ist kein „Nice-to-have“ – er ist ein unumgänglicher Imperativ für langfristigen Erfolg.


Über unseren Gastautoren: Ruchika Mandru-Meyer B.A. und Dipl. Kaufmann Jochen Ball

sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführende Gesellschafter bei DORNBACH.
DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung.

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